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Die Rechtschutzversicherung
Unter der Bezeichnung einer Rechtschutzversicherung kann eine spezifische Versicherungsform vorgefunden werden, welche auch in die Kategorie der Individualversicherungen eingeteilt werden kann.
Des Weiteren versichert die Rechtschutzversicherung in erster Linie Kostenrisiken, die bei einem Rechtsstreit entstehen können. Diese Versicherung kann sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen eingesetzt werden. Hierbei umfasst die Rechtschutzversicherung nicht nur alle Rechtsgebiete, sondern beinhaltet zudem einen umfangreichen Leistungsspektrum.
Aber welche Kosten werden von derRechtschutzversicherung im Einzelnen übernommen?
Sollten keine Deckungsbegrenzungen oder vereinbarte Deckungssummen in Höhe von 250.000 Euro vorhanden sein, werden die anfallenden Anwaltsgebühren des Versicherten übernommen, wobei er selbstständig einen Rechtsanwalt aussuchen kann.
Aber auch die gesamten Gerichtskosten und benötigte Sachverständigenhonorare oder Zeugengelder fallen in das Leistungsspektrum dieser Versicherung
Eine weitere Leistung bildet die Übernahme von Kosten des Gegner, falls nicht schon die Versicherungsnehmer für diese Kosten einspringen.
Weiterhin werden auch Strafkautionen, die in der Regel bis zu 50.000 Euro betragen, von der Versicherung übernommen, um den Versicherten vor dem Strafvollzug zu bewahren.
Bußgelder oder Geldstrafen jedoch werden nicht übernommen
Alle bereits aufgefassten Leistungen einer Rechtschutzversicherung gelten in ganz Europa und weiteren Anliegerstaaten des Mittelmeeres, wie beispielsweise Marokko oder Algerien.
Zudem offerieren viele Gesellschaften die Möglichkeit, auch bei bis zu sechswöchigen Auslandsaufenthalten einen auf der ganzen Welt gültigen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.
Dennoch gilt in diesen Fällen nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz, sodass beispielsweise nur Anwaltsgebühren in Höhe von bis zu 30.000 Euro übernommen werden.
Alle Leistungen können jedoch erst drei Monate nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.
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