|
Schaden durch Hochwasser – was und wann zahl die Versicherung beim Wasserschaden?
Die normaleHausratversicherung deckt so manche Elementarschäden nicht ab. Sollte man also sein Haus in einem Hochwassergefährdeten Gebiet bauen und will sich versicherungstechnisch gegen überschwemmungsschäden versichern, muss zusätzlich zur Hausratversicherung eine so genannte Elementarschadenversicherung abschließen. Diese Zusatzversicherung deckt dann auch Schäden ab, die durch von außen eindringendes Wasser verursacht wurde. Jedoch haben die meisten Elementarschadenversicherungen auch eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent.
Wer eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass auch so genannte Rückstau-Schäden explizit im Versicherungsvertrag mit versichert sind.
Sollten Rückstau-Schäden nicht explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt sein, bekommt man kein Geld von der Versicherung wenn durch einen starken Regen die Kanalisation voll läuft und das Wasser durch die Abwasser-Leitungsrohre ins Haus oder der Wohnung kommt.
|
|
|
Besonders schwierig gestaltet sich der Abschluss einer solchen Elementarschadenversicherung wenn man in einem Hochwassergefährdetem Gebiet wohnt. Denn viele Versicherungen lehnen daher schon aus Prinzip ab oder versehen den Versicherungsbeitrag mit einer sehr hohen Selbstbeteiligungsklausel.
Tritt dann mal ein Schaden auf, ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet dies unverzüglich der Versicherung zu melden. Die Versicherung möchte nämlich die Ursachenforschung betreiben und den Verlauf sowohl auch das Ausmaß des Schadens selbst zu begutachten und zu bewerten.
Liegt der Schadensfall schon ein paar Wochen zurück, kann man kaum noch Zeugen befragen und eine Ursachenforschung betreiben. Daher die sofortige Anzeigenpflicht. Sollte der Versicherungsnehmer dieser Anzeigepflicht nicht rechtzeitig nachkommen, muss und wird die Versicherung den Schaden nicht mehr bezahlen.
Es gab schon Fälle, wo der Schaden erst wenige Monate später der Versicherung gemeldet wurden und dann die Versicherung nicht mehr gezahlt hat. Das ganze ging auch vor Gericht und leider verlor der Versicherungsnehmer und blieb im wahrsten Sinne des Wortes, auf seinem Schaden sitzen.
|